Wachstumschancengesetz
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland mit dem Wachstumschancengesetz: Ein Erfolg für das FeRD
Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz (WCG) zugestimmt. Dieses bedeutende Gesetz sieht die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 vor und markiert einen großen Schritt in der Digitalisierung der deutschen Wirtschaft.
Eine besonders erfreuliche Nachricht für das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) ist, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits sehr früh mitgeteilt hat, dass der ZUGFeRD-Standard ebenfalls für B2B-Rechnungen zugelassen ist. Dies unterstreicht die Bedeutung und die Anerkennung der Arbeit des FeRD, das sich seit Jahren für die Standardisierung und Verbreitung elektronischer Rechnungen in Deutschland einsetzt. Die Unterstützung des ZUGFeRD-Standards durch das BMF ist ein klarer Erfolg und ein Beweis für die Qualität und die Zukunftsfähigkeit der von FeRD entwickelten Standards.
Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung wird weitreichende Auswirkungen auf Geschäftspraktiken und Prozesse haben und die Digitalisierung in Deutschland weiter vorantreiben. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Umsatzsteuerlücke von etwa 23 Milliarden Euro zu verringern. Durch die elektronische Rechnungsabwicklung kann die Finanzverwaltung Vorsteuerabzüge in Echtzeit kontrollieren, was potenzielle Steuerhinterziehung und -betrug erschwert. Zudem soll die Maßnahme einen Digitalisierungsschub in deutschen Unternehmen auslösen und deren Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle inländischen B2B-Geschäfte verpflichtend. Ausnahmen gelten beispielsweise für Rechnungen unter 250 Euro und für Fahrausweise. Rechnungen an Endverbraucher sind ebenfalls nicht betroffen. Bis zum 31. Dezember 2026 können Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungsformate weiterhin verwendet werden, jedoch wird die Priorität der Papierrechnung aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen für B2B-Transaktionen ausstellen, sofern ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro gelegen hat. Kleinere Unternehmen haben ein Jahr mehr Zeit für die Umstellung.
Ein weiteres wichtiges Detail betrifft die etablierten EDI-Verfahren. Diese bleiben auch über den 31. Dezember 2027 hinaus zulässig, was eine Flexibilität für Unternehmen bietet, die diese Verfahren bereits nutzen. Hierbei ist jedoch weiterhin die Zustimmung des Empfängers erforderlich.
In Frankreich ist ZUGFeRD unter dem Namen Factur-X bekannt und im Einsatz. ZUGFeRD/Factur-X werden seit Jahren gemeinsam vom französischen Le Forum National de la Facture Électronique et des Marchés Publics Électroniques (FNFE-MPE) und dem FeRD gepflegt und weiterentwickelt. ZUGFeRD/Factur-X ist in auch in Frankreich ein zugelassener Standard für die dort kommende verpflichtende E-Rechnung zwischen Unternehmen und kann so für den grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch genutzt werden.
Auf EU-Ebene werden parallel unter dem Namen „VAT in the Digital Age“ (ViDA) harmonisierte Regelungen für die E-Rechnung und ein Meldesystem diskutiert, die grenzüberschreitende Transaktionen erleichtern und die Steuertransparenz verbessern sollen. Auch hier sollen in Zukunft Rechnungen basierend auf der EN16931 grenzüberschreitend ausgetauscht und Umsatzsteuerdaten gemeldet werden. Der Entwurf ist derzeit noch in der finalen Abstimmung.
Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung ab 2025 markiert somit einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Geschäftsprozesse in Deutschland. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um von den Potenzialen der E-Rechnung zu profitieren. Für das FeRD und seine Mitglieder ist dies ein großer Erfolg und ein Beweis für die erfolgreiche Arbeit zur Förderung der elektronischen Rechnung in Deutschland.
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