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Änderungen im ZUGFeRD-Versionsmanagement

Adobe Stock / Sasun Bughdaryan

Ab dem Release der nächsten ZUGFeRD-Version wird der Support durch das FeRD für die jeweilige Vorgängerversion nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten eingestellt.

Umstellung des Supports mit dem nächsten Release

Derzeit werden alle ver­öffent­lich­ten Ver­sionen des elek­tro­nischen Rech­nungs­stan­dards „ZUGFeRD“, von der Version 1.0 bis hin zur aktuel­len Version ZUGFERD 2.2/Factur-X, vom FeRD im Falle von tech­nischen Fragen unter­stützt. Um in Zukunft zusätzlich Ressourcen für neue Themen und Entwicklungen zur Verfügung zu haben, wurde im Rahmen des FeRD-Plenums am 14. Juni 2022, auf Basis einer Beschluss­vor­lage des FeRD-Competence Centers 3 „Standards, Formate und Inte­gration“, eine Übergangs­frist von zwölf Monaten für den FeRD-Support der jewei­ligen Vor­gänger­version – ab dem nächsten Release – be­schlossen. So wird Software-Anbietern und Dienst­leistern ein ange­messener Zeit­raum gegeben, auf die aktuelle Version upzu­daten. Nach Ablauf dieser Übergangs­frist wird dann nur noch die aktuelle Version seitens des FeRD unterstützt.

Mit dieser Verän­derung im Support einher geht natürlich auch die Frage, wie mit älteren Versionen umge­gangen werden soll, die noch im Einsatz sind, wie zum Beispiel ZUGFeRD 1.0. Grund­sätzlich sollen auch ältere ZUGFeRD-Ver­sio­nen weiter­hin genutzt werden können, aller­dings empfehlen die Experten aus dem FeRD zukünftig schnellst­mög­lich auf die neueste Version zu aktualisieren. Eine Gültig­keits­dauer von be­stimmten Versionen wird es somit also weiter­hin nicht geben, so dass auch ältere Versionen nach einem Release weiterbetrieben werden können. Ein offi­zieller Support von Seiten des FeRD wird aber nur noch für die jeweils aktuelle Version angeboten.

Für Rückfragen steht Ihnen Daniel Vinz, AWV-Fach­referent und zuständig für den tech­nischen Support von ZUGFeRD, unter vinz(at)awv-net.de zur Verfügung.

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