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FeRD-Plenum bringt neuen Standard auf den Weg

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Im Rahmen dieser FeRD-Ple­nums­sitzung wurde die Zu­stim­mung zur Ent­wick­lung eines Standards für einen hybri­den elek­tro­ni­schen Liefer­schein (Deliver-X) erteilt.

Die Standardfamilie des FeRD wird um den elektronischen Lieferschein erweitert

Am 29. November 2022 trafen sich die Mitglieder des Forums elek­tro­nische Rechnung Deutschland (FeRD) zur zweiten Plenums­sitzung in diesem Jahr. Neben zahl­reichen An­wesen­den vor Ort in den Räumen der AWV in Eschborn waren weitere Teil­neh­merin­nen und Teilnehmer per Webkon­ferenz zuge­schaltet. Neben dem wich­ti­gen Aus­tausch zu den Inhal­ten und zu der Arbeit, die in den drei FeRD Competence Centern (CC) geleistet wurde, liefer­ten zwei Gast­redner überaus in­teres­sante Impuls­vor­träge, die rege disku­tiert wurden. Mode­riert wurde die Sitzung vom Leiter des FeRD, Ivo Moszynski (DATEV eG).

Umsatzsteuer und elek­tro­ni­scher Daten­austausch innerhalb Europas

Mit einem Impulsvortrag von Stefan Groß (Peters, Schönberger & Partner mbBr und VeR-Vorsitzender) unter dem Titel „Per Anhalter durch die Steuergalaxis – Wie die Digitalisierung die Steuerwelt rasch verändert“ startete die Sitzung. Groß stellte in seinem Vortrag die Relevanz der Digitalisierung für den Steuer­bereich anhand ausgewählter Beispiele vor. Er nahm dabei Bezug auf das digitale Ökosystem für Steuer­berater und einschlägige Technologien wie zum Beispiel Big Data, Künstliche Intelligenz (KI) und Cloud Computing. Gezielt stellte er die Frage, welche Datenschutzanforderungen für die Datenverarbeitung in der Cloud erforderlich sind, wenn diese von Steuer­be­ra­tern verwendet wird. Digitali­sierung sei aber – auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels – notwendig, um die manuellen Bearbeitungszeiten noch weiter zu reduzieren. So helfe zum Beispiel eine dialog­ge­stützte Ent­scheidungs­findung unter Verwendung eines vordefinierten Regel-Systems bei der Umsatzsteuer, der Besteuerung nach § 50a EStG oder der steuerlichen Behandlung von Incentives, Fehleinschätzungen zu vermeiden. Der Einsatz von KI im steuerlichen Kontext ist für Groß nur der nächste logische Schritt. Steuerliche Sachverhalte würden künftig mittels KI automatisiert gegen verwandte Fallkonstellationen und Argu­men­ta­tions­muster verprobt und ein permanenter Abgleich der steuerlichen Ist-Situation mit aktuellen Gerichtsurteilen, Verwaltungs­schreiben oder Kommentar­literatur durchgeführt. Spezielle Fragestellungen und Aufgaben würden automatisiert an einen Mitarbeiter delegiert werden. Der zukünftige Mangel an Per­so­nal­ressour­cen werde dazu führen, dass wir dringend auf eine weitere Digitalisierung angewiesen sind. Groß‘ Meinung nach sollten wir daher über eine neue Definition der Mensch-Maschine-Beziehung nachdenken, wobei er davon ausgeht, dass die Maschine nicht den Menschen ersetzen sondern dabei unterstützt wird, die immer kom­plexeren Aufgaben­stellungen zu bearbeiten.

Auf diesen Impuls­vortrag folgte Ludwig De Winter (Abteilungsleiter Umsatzsteuer-Gesetzgebung und Umsatz­steuer-Betrug bei der Europäischen Kommission, EC) mit dem Vortrag „VAT Reporting and E-Invoicing – Current developments in the EU“. De Winter stellte die Pläne der EC zur Harmonisierung der Anforderungen an die digitale Bericht­erstattung vor. Dies stehe in engem Zusammenhang mit der Initiative „VAT in the Digital Age“ und solle in Zukunft eine schnellere und präzisere Erfassung von Steuerdaten ermöglichen. Erklärtes Ziel ist es, so der Redner, digitale Daten und Technologien für die Verfolgung von Umsatz­steuer­betrug innerhalb der EU besser zu nutzen und eine Grundlage dafür zu schaffen, dies auch in den einzelnen Mitgliedsstaaten anzuwenden. De Winter sprach nicht nur von geschätzten Umsatz­steuer-Mehrein­nahmen von ca. 110 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren, sondern auch von einer deutlichen Entlastung der Wirtschaft in Höhe von geschätzten 40 Milliarden Euro im gleichen Zeitraum, durch vorausgefüllte Formulare zur Umsatzsteuer-Erstattung und andere Effizienz­gewinne, etwa bei sich wiederholenden Prozessen wie der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Darüber hinaus solle die elektronische Rechnung in Europa die Basis für Steuermeldungen sein, aber nur ein Teil der bereits in der Rechnung abgebildeten Daten, ein sogenanntes Subset, solle an die Steuer­behörden übermittelt werden. Die bereits existierende euro­päische Norm für die elektronische Rechnung in Europa (EN16931) sei somit ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Pläne. –  Da ZUGFeRD/Factur-X auf dieser europäischen Norm basiert, wird das FeRD die weitere Entwicklung mit großem Interesse beobachten.

Die Arbeit in den Competence Centern

Die Leitung des FeRD-CC 1 „Kommunikation Wirtschaft und Verwaltung“, Andreas Michalewicz (Hessisches Minis­te­rium der Finanzen) und Ulrike Linde (Colinde) stellten die Ergebnisse der letzten Sitzung vor: Ziel sei unter anderem, künftig die Themen rund um die elektro­nische Rechnung und die vom FeRD bereitgestellten Standards in einer einfachen und auch für Nicht-Techniker verständlichen Sprache zu kommunizieren. Als konkrete, bevor­ste­hende Aufgaben wurden eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Kommu­ni­kations-Strategie sowie die Überar­beitung und Neustrukturierung der FeRD-Webseite genannt.

Die Arbeit im CC 2 „Geschäftsprozesse & Compliance“ war von dem bevor­ste­hen­den Richtlinien-Entwurf „VAT in the Digital Age“ der Euro­päischen Kommission geprägt, mit dem nationale und auch lokale Grenzen in puncto Mehr­wert­steuer-Registrierung überwunden werden sollen. So berichteten die beiden CC 2-Leiter, Stephan Greulich (DATEV eG) und Nils Britze (Bitkom), auch von der gremien- und fach­diszipli­nenüber­grei­fenden Projektgruppe der AWV zum Thema elektronisches Umsatz­steuer-Meldesystem und gaben einen Einblick in deren Aufbau und Arbeit. Es sei beabsichtigt, die bereits erarbeiteten Punkte in naher Zukunft zu konsolidieren sowie weitere Frage­stellungen zu identi­fizieren.

Rolf Wessel (SEEBURGER AG), neben Dr. Bernd Wild (Intarsys) Leiter des CC 3 „Standards, Formate & Integration“, gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Aktivitäten und hob rückblickend als Highlights die Ver­öffent­li­chung von ZUGFeRD 2.2 am 1. März 2022 und die Vorbereitungen zur Entwicklung des elektronischen Liefer­schein­stan­dards „Deliver-X“ hervor. Darüber hinaus berichtet er von der Zusammenarbeit mit dem FNFE-MPE, die auch in 2023 mit konkreten Vorhaben fortgesetzt werden wird.

Der Digitale Lieferschein kommt

Im Rahmen dieser FeRD-Plenums­sitzung wurde die Zustimmung zur Entwicklung eines Standards für einen hybriden elektro­nischen Lieferschein (Deliver-X) erteilt. Der Leiter des Competence Centers 3 „Standards, Formate und Integration“, Rolf Wessel (Seeburger AG), und Daniel Vinz (AWV-Fachreferent für FeRD) hatten zunächst das Plenum über eine Rechteüberlassung seitens der GS1 Germany gegenüber der AWV, die  den Zugriff auf die Ergebnisse der GS1-Arbeitsgruppe „Digitaler Lieferschein“ gestattet, informiert und darauf hingewiesen, dass dies ein Startpunkt für die weitere Entwicklung des elektro­nischen Liefer­schein­standards durch das CC 3 sein könne. Mit dem Standard für den elektronischen Liefer­schein könne die Lücke zwischen der Rechnung und dem Bestell­prozess geschlossen werden. Ziel sei, analog zum Bestellstandard Order-X, einen Release-Candidate für den neuen Standard Deliver-X bis Ende des Jahres 2023 zu veröffentlichen. Das FeRD-Plenum stimmte einstimmig für die vorgestellte Planung, die vorsieht, den neuen Standard in die bereits existierende Standardfamilie des FeRD aufzunehmen. Perspektivisch wird es damit in Zukunft drei vom FeRD entwickelte und betriebene Standards geben: ZUGFeRD, Order-X und Deliver-X.

Im Frühjahr nächsten Jahres wird das FeRD-Plenum turnusgemäß wieder zu einer nächsten Sitzung zusammenfinden.

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